Gestern war ich bei der öffentlichen Sitzung des Landtagsausschusses für Familie, Kinder und Jugend. Auf der Tagesordnung stand die Beschäftigung mit dem Impulspapier zur UN-Kinderrechtskonvention der Freien Wohlfahrtspflege NRW „Uneingeschränkte Rechte für junge Flüchtlinge“. Dieses Impulspapier wird von 16 Fach- und Kinder- und Jugendverbänden unterstützt. Es fordert im Wesentlichen die Umsetzung der Vorgaben der UN-Kinderrechtekonvention in Nationales Recht, konzentriert sich dabei aber auf die Möglichkeiten der Landesebene. Junge Flüchtlinge sind nämlich in Deutschland nicht in erster Linie Kinder und Jugendliche, sondern „Ausländer“, für die die Voraussetzungen im Ausländer, Asyl- und Asylverfahrensrecht gelten.
Auch wenn es einen parteiübergreifenden Konsens zu geben scheint, dass sich die Lebenssituation junger Flüchtlinge in NRW verbessern muss, sie eine sicherere Aufenthaltsperspektive haben sollten und damit auch einen besseren Zugang zu Ausbildung, Beruf, gesundheitlicher und psychosozialer Versorgung, so schränken die gesetzlichen Gegebenheiten gerade dies immer noch erheblich ein oder machen manches gar unmöglich. Und das gilt sowohl für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge wie für Flüchtlingskinder, die mit ihren Familien hierher gekommen sind. Weiterlesen …